Es ist nicht nur ein Gefühl – in den Städten wächst die Anzahl der Spielhallen tatsächlich rasant an. Soziale Probleme (Stichwort: Spielsucht), negatives Stadtbild (Zugeklebte Fenster, ‚Trading Down‘-Effekt) sind nur wenige Stichwörter, die die Verantwortlichen in der Kommune damit verbinden.

Der Umgang mit dieser Entwicklung stellt die Kommunen vor große Herausforderungen. Hintergrund sind hohe rechtliche Hürden im deutschen Planungsrecht: ein Komplettverbot scheitert am Recht am Eigentum, ein Ausschluss im Einzelfall ohne hinreichende städtebauliche Begründung kann ebenfalls vor Gericht gekippt werden.

Standort & Kommune berät Kommunen bei der Vorgehensweise. Wilfried Weisenberger erläutert: „Nur mit einem ganzheitlichen Konzept, das auf das gesamte Stadtgebiet abzielt, kann eine gesetzeskonforme Steuerung der Expansionswünsche von Spielhallenbetreibern gewährleistet werden“.
Hierbei werden basierend auf städtebaulichen Analysen des Ist-Zustands räumlich differenzierte Empfehlungen und Beschreibungen in Form eines Vergnügungsstättenkonzeptes für die Gesamtstadt erstellt. Diese Ausführungen bilden im Anschluss die Grundlage für zukünftige Planungen und Genehmigungen und können als Begründung für nicht gewährte Genehmigungen herangezogen werden.

Veränderte rechtliche Rahmenbedingungen sind auf den Weg (wie z.B. das Spielhallengesetz in Berlin) gebracht. Die Umsetzung und rechtliche Feinsteuerung wird noch länger dauern. Ein konzeptioneller Umgang mit der Entwicklung bleibt den Kommunen so oder so nicht erspart. Letztendlich bildet eine klare Regelung auch für die Spielhallenentwickler einen rechtlich sicheren Rahmen.

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