Viele Stadtväter, Lokalpolitiker und Stadtplaner beobachten die massive Ansiedelung von Spielhallen in den Innenstädten mit Sorge. Inzwischen hat das Bayerische Verwaltungsgericht eine baurechtliche Regelung geschaffen, die allerdings einen Komplettausschluss von Vergnügungsstätten in einer Gemeinde verbietet. Vielmehr gelte es, nachvollziehbare Einzelfallentscheidungen zu treffen. Das Gutachterteam von SK Standort & Kommune hat nun in Röthenbach an der Pegnitz in einem schrittweisen Verfahren anhand von Vor-Ort-Recherchen verschiedene schützenswerte Kategorien kartiert und daraus Empfehlungen für die Stadtverwaltung abgeleitet.

Der sprunghafte Anstieg bei der Ansiedelung von Spielhallen bewegt seit einiger Zeit landauf landab die Gemüter von Bürgern, Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie Genehmigungsbehörden. So stieg die Zahl der Spielhallenkonzessionen in Bayern von rund 1.100 im Jahr 2006 bis etwa 1.540 im Jahr 2010. Der neue geltende Glücksspiel-Staatsvertrag von 2012 sieht für Bayern nun engere Regeln vor. So gilt nun u.a. ein 250-Meter-Mindestabstand von Spielhallen zueinander bei Neuansiedlungen. Damit soll in erster Linie dem Wildwuchs Einhalt geboten werden.

Aus Sicht der Gemeinde allerdings stellt es weiterhin eine große Herausforderung dar, mit diesem Thema umzugehen. Regelungsmöglichkeiten im Baurecht alleine machen es nicht möglich, Vergnügungsstätten und insbesondere die ‚Wachstumsbranche’ Spielhallen aus der eigenen Gemeinde auszuschließen: Ein Komplett-Ausschluss von Vergnügungsstätten in einer Gemeinde ist unzulässig (vgl. BVerwG, 22.5.1987, Az. 4N 4/86). Mit einem Vergnügungsstätten-Konzept im Sinn des §1 Abs.6 BauGB kann einer Stadtverwaltung ein Handlungsleitfaden für die Ausarbeitung der Bauleitplanung und eine einheitliche und transparente Entscheidungsgrundlage für Einzelfallbewertungen an die Hand gegeben werden. Dies bedeutet aber auch, dass in einem Spielhallenkonzept Bereiche zu identifizieren sind, in denen die Ansiedlung von Spielhallen möglichst keine Störpotenziale auslösen und den Zielen der Entwicklung der Gemeinde nicht entgegenstehen. So soll die Ansiedlung von Spielhallen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gesteuert werden, um soziale Einrichtungen, Wohnnutzungen, Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gastronomie-Angebote, Gewerbebetriebe und das Stadtbild zu schützen.

Vor diesem Hintergrund haben die Experten von SK Standort&Kommune in Röthenbach an der Pegnitz, einer Stadt mit knapp 12.000 Einwohnern vor den Toren des Oberzentrums Nürnberg, ein Spielhallenkonzept erstellt. Bisher konnte sich die Stadt erfolgreich gegen eine Ansiedlung von Spielhallen erwehren, fühlte sich aber auf unsicheren Boden. Dabei fanden die Gutachter von SK Standort&Kommune in der Röthenbacher Innenstadt einige Leerstände vor, die teilweise schon länger leer stehen. Diese Objekte unterliegen einem gewissen Vermietungsdruck, der Spielhallen in den Fokus des Besitzers rücken kann.

Das Gutachterteam von SK Standort & Kommune hat sich mit dem Spielhallenkonzept das Ziel gesetzt, mit einem stufenweisen Vorgehen schützenswerte Gebiete herauszuarbeiten. Neben der Wohnnutzung konzentrierten sich die Standortexperten bei den Erhebungen in erster Linie auf soziale Einrichtungen (darunter Schulen, Kindergärten), die Angebotsqualität und –quantität der vorhandenen Angebote (insbesondere in den zentralen Versorgungslagen), Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten und das Bodenpreisgefüge. Darüber hinaus stuften die Gutachter sozialräumliche Kriterien (z.B. Räume mit besonderen soziodemographischen Merkmalen am Wohnort oder sozialräumliche Brennpunkte am ’Verweilort)’ als städtebaulich relevante Bewertungskriterien ein. Die ‚gängigen’ Ziele von Vergnügungsstätten-Konzepten zum Erhalt und Schutz der Stadt und relevanter Einrichtungen bildeten dabei die Grundlage für intensive Vor-Ort-Recherchen und Kartierungen in Röthenbach.

Das Gutachterbüro legte großen Wert auf die Verzahnung mit dem Röthenbacher Einzelhandelskonzept. Schließlich identifizierten die Fürther Standortexperten eine Reihe von gefährdenden Standorten und „Brennpunkten“ und schlossen eine Ansiedlung in einem bestimmten Radius um diese „hotspots“ aus. Die Gutachter sehen durch eine Ansiedlung einer Vergnügungsstätte schädliche Auswirkungen auf die dortigen städtebaulichen Strukturen (z.B. zentraler Bereich, Bereiche die bereits einer gewissen negativen Entwicklung unterliegen), auf die jeweiligen Sozial- und Bildungs-Einrichtungen und ihre Nutzer sowie auf die dort lebende Bevölkerung (relevante demographische Faktoren). Im Umkehrschluss sprach das SK Gutachterteam Empfehlungen für mögliche Standorte von Spielhallen für die Stadtverwaltung aus; dort sehen die Experten mögliche Konfliktpotenziale bei einer Ansiedlung im Stadtgebiet minimiert.

Jan von der Heide, Fachmann für diese Problemstellungen bei SK Standort&Kommune, äußert zuversichtlich: „Wir sind überzeugt, wir können mit der von uns entwickelten Methodik Gemeinden wirkungsvoll unter die Arme greifen, das Thema Spielhallen-Ansiedelung mit einem fundierten Vergnügungsstätten-Konzept in den Griff zu bekommen.“

Die Stadtverwaltung von Röthenbach a.d. Pegnitz fühlt sich mit diesem Gutachten nun bestens aufgestellt.

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