Am 20.Juni 2013 hat der bayerische Landtag den neuen Entwurf des LEP verabschiedet. Bis 26.Juli kann jedermann sich schriftlich dazu äußern. SK Standort & Kommune hat einen Blick auf die neuen Maßgaben für die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel geworfen. Was hat sich auf den ersten Blick verändert:

Flächen für Einzelhandelsgroßprojekte dürfen auch weiterhin nur in Zentralen Orten ausgewiesen werden. Das System der „Zentralen Orte“, ursprünglich der bedeutendste Auslöser für die LEP-Novelle, bleibt unangestastet, obwohl dessen Anpassung an die Lebenswirklichkeit in Bayern unter Fachleuten als besonders dringlich empfunden wird. Hier hat die Staatsregierung offenbar zu starken Gegenwind aus den betroffenen Kommunen befürchtet.

Zumindest wird im neuen LEP geregelt, dass in allen Gemeinden Nahversorgungsbetriebe bis 1200 m2 Verkaufsfläche Ausweisungen zulässig sind, wenn diese Ausweisung an einen städtebaulich integrierten Standort erfolgt. Davon abweichend sind auch Ausweisungen in städtebaulichen Randlagen zulässig, wenn die Gemeinde nachweist, dass geeignete städtebaulich integrierte Standorte aufgrund der topographischen Gegebenheiten nicht vorliegen. Unter topographischen Gegebenheiten ist allgemein definitorisch die Beschaffenheit des Geländes in Zusammenhang mit  ,Gewässern, Siedlungen, und Verkehrswegen zu verstehen. Hier sind erfahtrene Gutachter wie SK Standort & Kommune gefragt, die stichhaltig die diesbezügliche Gunst oder Missgunst verschiedener Flächen beurteilen helfen. Ist dieser Nachweis glaubhaft und objektiv erbracht, ist einer Ansiedlung dennoch noch nicht automatisch die Tür geöffnet.

Zusätzlich ist nachzuweisen, dass durch das geplante Einzelhandelsgroßprojekt die Funktionsfähigkeit der betroffenen Zentralen Orte im Einzugsbereich nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

In der politischen Aussprache im Landtag wurde der bayerischen Staatsregierung vorgeworfen, dass sich der Staat aus seinem Gestaltungsauftrag verabschiede und konfliktträchtige Fragen, wie die Zulassung von Discountern auf der grünen Wiese auf die Kommunen, verschiebe.

SK Standort & Kommune sieht dies in dieser Eindeutigkeit nicht. „Im Einzelfall existiert noch vielfach Klärungsbedarf, so dass die Genehmigungsbehörden in den Regierungspräsidien und wir als Gutachter in der Praxis noch ausreichend beschäftigt sein werden.“, zieht Wilfried Weisenberger, Geschäftsführer von Standort & Kommune ein erstes Resümée.

 

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