Neue Berechnungsgrundlagen für großflächigen Einzelhandel in Bayern

Während sich die grundlegenden Neuerungen zum Einzelhandelsziel im Landesentwicklungsplan (LEP) Bayern weiter in fachlicher Beratung und Abstimmung befinden, kann zumindest vermeldet werden, dass nun neue Daten zur Berechnung der maximal zulässigen Verkaufsfläche vom zuständigen Ministerium zur Verfügung gestellt wurden.