Während sich die grundlegenden Neuerungen zum Einzelhandelsziel im Landesentwicklungsplan (LEP) Bayern weiter in fachlicher Beratung und Abstimmung befinden, kann zumindest vermeldet werden, dass nun neue Daten zur Berechnung der maximal zulässigen Verkaufsfläche vom zuständigen Ministerium zur Verfügung gestellt wurden.
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie veröffentlicht zum Download die neuen „Struktur- und Marktdaten im Einzelhandel 2010„.
Die von der BBE Handelsberatung im Auftrag erstellte Studie erläutert u.a. einführend: „…Je nach Bedarfsfristigkeit bzw. Zentrenrelevanz einzelner Sortimente in Verbindung mit der zur Verfügung stehenden Kaufkraft in einem landesplanerischen Verflechtungsbereich (entweder Nahbereich, Verflechtungsbereich des innerstädtischen Einzelhandels oder Projekteinzugsbereich) lassen sich unter Zugrundelegung von betriebstypenspezifischen Raumleistungen von Einzelhandelsbetrieben maximal zulässige Kaufkraftabschöpfungen errechnen. Die vorgelegten Markt- und Strukturdaten geben hierfür Auskunft zu den anzusetzenden Verbrauchsausgaben pro Sortiment, Raumleistungen und Mindestbetriebsgrößen.“

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